Autorenstreik: Entwurf für Tarifvertrag liegt vor

Variety meldet, dass der Entwurf für einen neuen Tarifvertrag zwischen den Autoren und den Studios endlich vorliegt. Er ist inzwischen auch im Web verfügbar (PDF). Die Veröffentlichung findet regelrecht in letzter Minute statt — beide Parteien haben bis spät in die Nacht an den Details gefeilt und das Dokument wurde um 3 Uhr (Ortszeit) per E-Mail an alle Mitglieder verschickt.

Am heutigen Samstag will das Verhandlungsteam der Autorengewerkschaft die Mitglieder auf Vollversammlungen über den Deal informieren und eventuell bereits eine erste Abstimmung durchführen. Dann könnte das Streikorganisations-Team bereits morgen den Streik offiziell beenden. Endgültig angenommen wird der Vertrag in jedem Fall aber erst in einer späteren Urabstimmung.

Einige der wesentlichen Eckpunkte:

– Autoren erhalten 1,2% der Einnahmen der Distributoren (nicht der Produzenten) für zeitbeschränkte Miet-Downloads (Rentals)
– Bei zeitlich unbeschränkten Downloads: 0,36% der Einnahmen der Distributoren für die ersten 100.000 Downloads, danach 0,7%.
Streaming von Filmen: 1,2% der Werbe-Einnahmen der Distributoren
– Streaming von alten Serien (älter als 1 Jahr): 2% der Werbe-Einnahmen der Distributoren
– Streaming von neuen PrimeTime-Serien: in den ersten 17 Tagen (24 Tage für Pilotepisoden) nach Ausstrahlung im TV gibt es keine Zahlungen. Danach wird’s kompliziert. 2008 und 2009 erhalten die Autoren eine feste Summe von $654 (2008) bzw $677 (2009) pro 26-Wochen-Zeitraum für Full-Hour-Serien. Ab 2010 erhalten die Autoren ab dem 18. Tag direkt 2% der Einnahmen der Distributoren. Dabei werden im Tarifvertrag allerdings seltsamerweise die Einnahmen der Distributoren mit $40.000 bei einer Full-Hour-Serie vorweggenommen: Die Autoren erhalten also in diesem Fall $800 pro 26-Wochen-Zeitraum. Kein Ahnung, ob das nur ein Beispiel sein soll oder eine Art Mindestbetrag. Bei Half-Hour-Serien gibt es in der Regel jeweils die Hälfte.
Werbe-Materialien: Studios können maximal 5 Minuten einer Serienepisode beliebig als Werbemittel verwenden ohne dass Zahlungen fällig werden. Falls Clips nicht zu Werbemittel eingesetzt werden, sind aber Zahlungen von bis zu 1,2% fällig. Ausdrücklich ausgeschlossen werden von dieser kostenlosen Promotions-Regel Archiv-Websites, die komplette Episoden zum Anschauen anbieten, auch wenn die einzelnen Clips nicht die Fünf-Minuten-Regel überschreiten. Als Beispiel wird sogar dailyshow.com genannt — dieses Angebot ist demnach kein Werbematerial, sondern fällt unter die Rubrik „Streaming von Serien“.
– Es gibt nun genaue Regelungen auch für „Made-For-New-Media„-Produktionen (also Serien wie „Quarterlife“). Auch diese Produktionen fallen ausdrücklich unter den Einflussbereich der WGA.
– Es gibt keine Erwähnung von Animated oder Reality TV.

Weitere Details:
– Product Integration: The company will consult with the showrunner when a commercial product is to be integrated into the storyline of an episode of a dramatic series.
– Television Recap Clips: The total length of clips that can be used to recap the story in a 60-minute or longer program is extended from 90 seconds to 3 minutes before requiring payment.

Erster Eindruck:
Zumindest die finanziellen Absprachen bzgl. Internet-Downloads und -Streams ähneln sehr stark dem neuen Tarifvertrag der Regisseure (DGA). Das 17-Tage-Fenster beim Internet-Streaming wird wohl der größte Brocken sein, den die WGA-Mitglieder zu schlucken haben. In diesen ersten ein bis zwei Wochen dürfte eine Serie im Internet am populärsten sein und die größten Einnahmen bringen. Gerade in diesem Zeitraum gehen die Autoren aber komplett leer aus. Zwar ist die komplexe Regelung nach diesem 17-Tage-Fenster etwas lukrativer als die der Regisseure (die bekommen nur knapp $600), aber dennoch dürfte das viele Autoren nicht zufriedenstellen. Immerhin hat man sich auf klare Regelungen bzgl. Verwendung von Serienepisoden als vermeintliches Werbematerial geeinigt. Ganz fallen gelassen wurde wohl jeglicher Anspruch der WGA auf Autoren-Leistung im Animated- und Reality TV.

Antwort schreiben

XHTML: Du kannst die folgenden XHTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen