Wie bei heise zu lesen ist, hat das Landgericht Leipzig in einer (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung das Angebot von so genannten Online-Videorecordern wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht verboten. Konkret ging es um eine Klage der RTL Gruppe gegen shift.tv, aber auch andere Anbieter vergleichbarer Dienste wie save.tv und onlineTVrecorder wurden von RTL laut heise.de abgemahnt.
Als Sendeunternehmen besitzt RTL das ausschließliche Recht, Funksendungen weiterzusenden und öffentlich zugänglich zu machen. Die Argumentation der Beklagten, dass der virtuelle Videorecorder sich nur wenig von einem normalen unterscheide, ließ das Gericht nicht gelten. Weil Shift TV das Fernsehsignal zeitversetzt an seine Kunden übermittle, werde unbefugt in die Rechte von RTL eingegriffen. Dass der Nutzer selbst über die Aufnahme der Sendungen entscheide, ändere an dem Umstand nichts: „Das Werk wird auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies steht bei einer Verbreitung im Internet außer Frage“ heißt es in der Urteilsbegründung.
Bin mal gespannt, wie lange es nun dauert, bis eine Abmahnwelle durch das deutsche Netz schwappt, in der auch (Werbe-)Links auf Angebote wie shift.tv abgemahnt werden…
Schade eigentlich, denn solche Dienste sind ja recht nützlich und für diejenigen Nutzer interessant, die keinen Festplatten-Rekorder à la VDR daheim stehen haben. Und selbst für VDR-Nutzer kann es eine Art „Sicherheits-Backup“ für sehr wichtige Aufnahmen darstellen, die vor allem für Satelliten-Nutzer bei lokalen Sommergewittern eine gewisse Fallback-Lösung bieten. Wenn wenigstens die Sender selbst solche Dienste anbieten würden.
Aber diese ganzen Online-Recorder werden sich wohl eh bald von selbst erledigen, wenn die Grundverschlüsselung (wie von RTL bereits angedroht) in den nächsten Jahren über Satellit, Kabel und DVB-T eingeführt wird. Eine Umgehung der Verschlüsselung durch solche Online-Anbieter wäre dann nämlich endgültig keine juristische Grauzone mehr. Fragt sich dann nur noch, wie lange es dauert, bis sich auch die Fernsehsender „von selbst erledigen“.
In diesem Zusammenhang könnte es sich ja fast lohnen, in den USA einen kleinen Server mit reichlich Inklusiv-Traffic zu mieten und dort einen Proxy-Server aufzusetzen, der solche TV-on-demand Angebote wie von abc.com auch für die eigene europäische IP-Adresse zugänglich macht…


Der aus der Vorentscheidung des 51. Eurovision Song Contest erkennbare Trend lautet: Techno-Beats mit kraftvollen und peppigen Sounds sowie aufwändigen Choreographien — und/oder die Gruppe muss aus dem ehemaligen Ostblock kommen. Die Ukranie mit ihrer „Shakira“-Kopie ist das klassische Beispiel dafür. Etwas ruhigere Songs werden es da sehr schwer haben, selbst die Franzosen haben das wohl erkannt und bringen einen für ihre Verhältnisse etwas schnelleren Song ins Rennen (aber ebenfalls aussichtslos).
Nachdem in den letzten Tagen und Stunden ja schon ein Großteil durchgesickert ist, bleiben keine Überraschungen mehr übrig. „Reba“ fehlt seltsamerweise in der Press Release. Dennoch hier der Vollständigkeit halber der erste offizielle Programmplan des neuen Networks CW:
FOX macht wie üblich mal wieder mehrere Extrawürste und veröffentlicht mehrere Programmpläne, einer ab Herbst, einer ab Midseason.